Corona-Aufschub für alle!

Wir sind alle von der Corona-Krise betroffen und stemmen mit erheblichem Mehraufwand die Online-Lehre. Viele von uns machen Homeschooling und Sorgearbeit für Angehörige; von uns geplante Forschungsvorhaben können auf Grund der Beschränkungen zur Eindämmung der Pandemie nicht durchgeführt werden. Hinzu kommt die psychische Belastung durch die Krisensituation.

Daher fordern wir die Hochschulleitung auf, alle bestehenden befristeten Verträge automatisch um mindestens sechs Monate zu verlängern und die Flexibilisierung des WissZeitVG zu nutzen!

Zur Erläuterung:

Die Hochschulleitung hat entschieden, dass eine Verlängerung nur auf individuellen Antrag der Fachgebietsleitung mit ausführlicher Begründung um maximal 6 Monate möglich ist. Die durch die Bundesregierung ermöglichte Aufweichung der Befristungsdauer im WissZeitVG wird durch das Präsidium der Uni Kassel nicht angewendet. 

Aus dem Präsidiumsbeschluss vom 24.04.2020:
“In allen Fällen müssen die befristungsrechtlichen Bedingungen gegeben sein, d. h. die Höchstbefristungsdauer nach dem WissZeitVG darf noch nicht ausgeschöpft worden sein.” 

Aus dem Beschluss der Bundesregierung vom 08.04.2020:
„Die Hochschulen und Forschungseinrichtungen als Arbeitgeber von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern in ihrer Qualifizierungsphase haben damit die Möglichkeit, Beschäftigungsverhältnisse über die bisherigen Höchstbefristungsgrenzen hinaus um sechs Monate zu verlängern, zum Beispiel, wenn sich Forschungsprojekte aufgrund der aktuellen Ausnahmesituation verzögern.“ 

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