Dokumentation der außerordentlichen Personalversammlung

12.12.2018, 8:00 – 10:00 Uhr, Hörsaal 5 – Campus Center

Das vorliegende Dokument (hier auch als pdf) ist der Versuch weitestgehend die Diskussionen nachzuvollziehen und zu dokumentieren, die auf der außerordentlichen Personalversammlung zum Thema Befristungen am 12.Dezember 2018 an der Universität Kassel stattfand. Wir haben versucht so nah wie möglich an den Redebeiträgen entlang zu dokumentieren. Dies ist keine Auswertung oder Stellungnahme. Über weitere Schritte versuchen wir an anderer Stelle zu informieren. Wichtig ist und bleibt auf jeden Fall: am 13.März findet um 8 Uhr die nächste reguläre Personalversammlung statt, auf der das Thema Umgang mit Befristungen wieder einen wichtigen Platz einnehmen wird – kommt also wieder zahlreich, der Druck von uns, den Angestellten, wirkt!

1. Eindrücke und Beispiele 

2.Aussagen des Präsidiums

3. Verhandlungen auf Landesebene (Verdi)      

4.Schlussfolgerungen 

1. Eindrücke und Beispiele

1.1 Rahmen

  • Anwesende der (erweiterten) Hochschulleitung: Prof. Dr. Reiner Finkeldey (Präsident), Prof. Dr. Ute Clement (Vizepräsidentin für wissenschaftlichen Nachwuchs), Dr. Oliver Fromm (Kanzler), Günter Karl (Leiter Personalabteilung)
  • Anwesende des Personalrats (Podium): Elisabeth Beltz, Monika Reiß, Sylvia v. Hilchen, Rüdiger Kontze, Dr. Dörthe Janssen
  • Teilnehmende: ~ 450 Personen
    • eine gute Mischung von Fachbereichs- und Verwaltungsangestellten
    • eine viel regere Teilnahme von WiMis als bei anderen Personalversammlungen
  • Moderation: Dieter Drebes
  • Präsentation von Uni Kassel Unbefristet: https://unikasselunbefristet.files.wordpress.com/2018/12/Pr%C3%A4sentation_UniKasselUnbefristet_12.12.2018.pdf
  • Die Präsentation der Universitätsleitung wurde im Nachgang nicht veröffentlicht.

1.2 Beispiele aus dem Befristungsalltag

  • Unverständnis insbesondere darüber, dass an enorm vielen Stellen Daueraufgaben offensichtlicher Natur geleistet werden, die aber nur auf befristeten Verträgen stattfinden (oder in sehr prekären Arbeitsverhältnissen):
    • ½ entfristete Stelle für Deutschkurse für über 3000 internationale Studierende die ein komplettes Bachelor- oder Masterstudium in Kassel absolvieren möchten;
    • 2,16 entfristete Stellen im International Office für die Beratung und Betreuung aller (über 3000) internationalen Studierenden und Gastwissenschaftler*innen sowie aller Kasseler Studierenden, die einen Auslandsaufenthalt machen;
  • Kleine Stellenanteile, die entfristet sind, werden über viele Jahre (16 Jahre – 12 Verträge) aufgestockt – jedes Jahr wieder unklar, ob am 01.01. noch ausreichend Gehalt zur Verfügung steht
  • Sekretariatsangestellte (die übrigens sehr stark unterbezahlt sind für die Arbeit und die Leistungen, die sie erbringen), die mehrere Teilstellen (auch befristete) in unterschiedlichen Sekretariaten annehmen, um den Lebensunterhalt ihrer Familien sichern zu können.
  • 10 Jahre als Lfba auf befristeten Stellen (Vertrag jetzt ausgelaufen), es werden dabei fast ausschließlich Seminare aus Pflichtmodulen unterrichtet (wie kann das keine Daueraufgabe sein?), damit sich nicht eingeklagt wird, ändert sich plötzlich die gesetzliche Befristungsgrundlage und es wird ein 19,5%-iger Anteil von Forschung hineingeschrieben, das Lehrdeputat reduziert sich aber keinesfalls
  • Durch Befristung wird Mehrarbeit erzwungen: man schafft den Zwang mehr zu arbeiten als man eigentlich soll, weil man die Angst kreiert vor dem Verlust des Arbeitsplatzes.
  • Darüber hinaus gab es viele weitere Beispiele von den anwesenden Kolleg*innen, die über die negativen Auswirkungen ihrer Arbeitsverträge berichteten. Es gab zahlreiche und deutlich Unmutsäußerungen im Saal.

1.3 Jahresgespräche

Prof. Dr. Ute Clement:

  • Jahresgespräche als Regel einführen und über diese Jahresgespräche mindestens Transparenz schaffen, z.B. um über befristete Arbeitsverhältnisse und deren Auswirkung auf die eigene Karriereplanung aufzuklären.

Kritik:

  • Jahresgespräche werden nicht eingesetzt, wie es vorgesehen ist. Auch für befristete Kolleginnen und Kollegen, kann es ein Instrument zur Reflexion und Karriereentwicklung sein.
  • Jahresgespräche werden eingefordert, der Forderung wird aber nicht nachgekommen.
  • Jahresgespräche kann es sinnvoll nur geben, wenn Mitarbeitende auch tatsächlich länger bleiben und dies auch sicher wissen.

2. Aussagen des Präsidiums

Im Folgenden fassen wir die Präsentation und die Redebeiträge des Präsidiums aus unseren Mitschriften zusammen und kommentieren kurz einzelne Punkte. Dabei handelt es sich um eigene Zusammenfassungen, mögliche Fehler bitten wir vorab zu verzeihen und ggf. zu berichtigen.

2.1 Fragen an das Präsidium

Im Vorfeld wurden durch die Initiative drei Fragen formuliert und an das Präsidium geschickt, dies war von Seiten des Präsidiums gewünscht zwecks besserer Vorbereitung, jedoch wurden diese  weder in der Präsentation noch im Gespräch danach beantwortet.

Die Fragen lauteten:

  1. Sehen Sie in dem Ausmaß befristeter Beschäftigungsverhältnisse an der Uni Kassel ein Problem?
  2. Welche konkreten Maßnahmen planen Sie, um das Ausmaß befristeter Beschäftigungsverhältnisse zu reduzieren?
  3. Auf Basis welcher Kriterien entscheidet die Hochschulleitung aktuell über die Entfristung von Beschäftigten?

2.2 Input Präsidium (durch Prof. Dr. Reiner Finkeldey)

  • Gesetzliche Rahmen, Nachwuchsförderung und Wissenstransfer stehen für die Hochschulleitung im Mittelpunkt
  • Kernaussage: Aufgaben, die nach Art und Umfang dauerhaft zu erbringen sind, sollen auch in aller Regel in unbefristeten Beschäftigungsverhältnissen wahrgenommen werden , aber auch: müsse auf eine verantwortungsvolle Balance von Be- und Entfristungen abgezielt werden
  • Es werden weiterhin befristete Beschäftigungsverhältnisse benötigt, sie müssen aber besser geplant werden.
  • Politische Rahmenbedingungen:
    • Verlässliche Karrierewege für den wissenschaftlichen Nachwuchs
    • Tenure-track-Professuren
    • Forderung nach mehr unbefristeten Stellen

2.2.1 Finanzierung

  • Forderung an das Land Hessen für eine verlässliche Finanzierung -> Hinweis auf den Hochschulpakt 2020 (HSP2020) der verstetigt werden soll. Es stockt zur Zeit an den Verhandlungen zwischen Bund und Land.
  • Schlussfolgernd kann die Uni Kassel eine verlässliche Planung ab 2021 erst Ende 2019 aufstellen.
  • “Risiko wird eingegangen”: Aus dem jetzigen HSP (18 Mio Euro) werden 5 Mio dafür eingesetzt, um das Personalbudget zu finanzieren. Es sei bereits weit überzogen, schon jetzt werde mehr Geld ausgegeben als da sei.
  • Zudem: Mittel werden bzw. wurden nur einmalig bereitgestellt, um die doppelten Abiturjahrgänge aufzufangen

Kritik:

  • An der Argumentation der Hochschulleitung wurde als störend empfunden dass sich immer wieder darauf zurückgezogen wurde, dass für weitere Dauerstellen die Finanzierung fehlt. Für eine fruchtbringende Diskussion, sollte man diesen Argumentationskreis jedoch verlassen, da er komplett unproduktiv ist. Studierendenzahlen steigen weiter bzw. bleiben auf einem sehr hohen Niveau und schon jetzt sind die Betreuungsschlüssel keineswegs ausreichend – die Uni muss deutlicher machen, dass die Grundfinanzierung steigen muss, damit sie ihren gesellschaftlichen Aufgaben nachkommen kann. Zudem muss sie als Arbeitgeberin stärker ins Risiko gehen, um sowohl gute Arbeitsbedingungen zu schaffen wie auch die Funktion der Universität garantieren zu können. Bisher sind es nämlich die Kolleginnen und Kollegen, die mittels Arbeitsverdichtung und Mehrarbeit die hohe Fluktuation auffangen. Es sind die Studierenden, die unter der mangelnden Qualität der Lehre und Betreuung zu leiden haben und zudem keine langfristigen Beziehungen zum Lehrpersonal entwickeln können.

2.2.2 Nachhaltigkeit

  • die jetzigen Entscheidungen sollen die langfristige Entwicklung der Universität Kassel befördern und auf keinen Fall die künftige Handlungsfähigkeit der Uni negativ beeinflussen.

Kritik:

Die Nachhaltigkeit ist unter den gegebenen Umständen in keiner Form gewährt. Durch die vielen Stellenwechsel fehlt es an Kontinuität, institutionelles Wissen geht verloren, aus Evaluationen kann nur beschränkt gelernt werden etc.

2.2.3 Befristung / Entfristung

  • Es soll eine gute Balance geben zwischen befristeten und unbefristeten Beschäftigungsverhältnissen.
  • Befristet werden für immer sein: Qualifikationsstellen, Vertretungen und Beschäftigungen in einigen bestimmten Drittmittelprojekten
  • Im Hinblick auf dauerhaft auszuführende Aufgaben erfolgen zurzeit Verhandlungen mit den Fachbereichen zu Entfristungen bzw. den sinnvollen Anteilen an entfristeten und befristeten Beschäftigten.
  • Es soll keine fixe Regelung geben (z.B. 25% Entfristungen bis zu einem bestimmten Zeitpunkt) sondern besser Verhandlungen nach den Bedarfen in den einzelnen Fachbereichen.
  • 4 Vollzeitäquivalente zur Förderung der Qualitätsentwicklung in der Lehre sollen demnächst entfristet werden.

Statistiken des Präsidiums

  • Der Präsident hat in seiner Präsentation aktuelle Personalstatistiken dargestellt.
  • Der Personalrat hat ab sofort Zugriff auf das SAP-System und kann zukünftig selbst Statistiken auswerten.

Kritik:

  • Bei den Zahlen handelte es sich um Köpfe und nicht Vollzeitäquivalente (VZÄ). In diesem Falle wurden Personen mit gemischten befristeten und unbefristeten Verträgen als unbefristet gezählt.
  • Ebenfalls ist die Aufteilung nach Einrichtungen nicht sinnvoll, denn in den Zentralen Einrichtungen z.B. sind sowohl LfbAs als auch ATMs beschäftigt und in den Fachbereichen sind auch ATMs beschäftigt. Die Darstellung nach Einrichtungen ist sehr verwirrend und deckt u.U. nicht alle Beschäftigungsgruppen ab.
  • Zudem: was ist denn eine “gute Balance”? Wie begründet sich diese?
  • Unserer Meinung nach gilt es auch für Qualifikationsstellen in der Post-Doc-Phase entfristete Lösungen zu finden, gleiches gilt für Kolleg_innen in Drittmittelprojekten. Siehe Forderungspapier

Zentralverwaltung

  • 15% befristet

Kommentar: Bei den Zahlen der Entfristeten in der “Zentralen Verwaltung” handelte es sich um die Gesamtverträge. Diese wurden auch im März 2018 von Elisabeth Beltz vom Personalrat so dargestellt.

  • 56 befristete Stellen meistens in Projektstellen oder Vertretungen

Kritik: das war gerade mal eine Grundmenge von unter 100 Personen und damit nahezu lächerlich im Vergleich zur Gesamtzahl der Beschäftigten (über 2.800)

Zentrale Einrichtungen

Aussagen des Präsidiums:

  • 25% befristet aufgrund von Projekten oder Vertretungen

Fachbereiche

Aussagen des Präsidiums:

  • Befristungen aufgrund von Drittmittelprojekten und Qualifikationsstellen

Lehrkräfte für besondere Aufgaben

Aussagen des Präsidiums:

  • ~70% sind derzeit befristet
  • 10 LfbAs wurden entfristet

Kritik: Von wie vielen solcher Stellen insgesamt? Der Personalrat spricht im März 2018 von 227 LfbAs und von einer Befristungsquote von 42%. Der Präsident sprach in seiner Präsentation von rund 100 LfbA-Stellen.

2.2.4 Maßnahmen und weiteres Vorgehen

Leitlinie

Die Leitlinie wird als Maßnahme durch das Präsidium ins Spiel gebracht, dies wäre eine einseitige, freiwillige Erklärung zur zukünftigen Ausgestaltung von  Beschäftigungsverhältnissen mit möglichen Festlegungen:

  • Aufgaben, die nach Art und Umfang dauerhaft zu erbringen sind, sollen in aller Regel in unbefristeten Beschäftigungsverhältnissen wahrgenommen werden
  • Es sollen Mindestlaufzeiten, Mindestbeschäftigungsumfang insbesondere für Landesstellen festgelegt werden
  • Es sollen Festlegungen zur Wahl der Befristungsmöglichkeiten eingeführt werden
  • Bei befristeten Arbeitsverhältnissen:
    • Erhöhung der Planbarkeit
    • Unterstützung für die Phase nach Beschäftigungsende an der Uni Kassel

 

Kritik: Leitlinien sind einseitige Willenserklärungen, die überhaupt keine Verbindlichkeit haben! Wir wollen Verbindlichkeit  und einen konkreten und überprüfbaren Maßnahmenplan, was die Hochschulleitung gedenkt in den nächsten Wochen und Monaten zu tun um dieses Befristungsunwesen einzudämmen.

Antwort der Personalabteilung: Die Leitlinie der Hochschulleitung soll den Umgang mit Befristungen regeln (!), z.B. soll man nicht erst kurz vor Jahresende erfahren ob der Vertrag verlängert wird oder nicht. Die Leitlinie soll beidseitig abgestimmt werden, von Hochschulleitung und Personalrat, was letztendlich in eine Dienstvereinbarung übergeht. Im weiteren Verlauf der Diskussion war dann aber nicht mehr von einem beidseitig unterschriebenen Vertrag die Rede.

2.3 Verantwortung (Prof. Dr. Ute Clement)

Demokratische Hochschule

Die Universität versteht sich als eine offene Hochschule und legt dem Senat vor wie die Mittel verteilt werden, über die der Senat abstimmt. Dem Senat sind die Grenzen ebenfalls bekannt, deshalb wird die Personalplanung nicht nur von der Hochschulleitung verantwortet sondern auch vom Senat.

LfbA, QSL und Qualifizierung
  • LfbA-Stellen sind aus befristeten Mitteln geschaffen, meist aus QSL Mitteln, die von einer Kommission vergeben werden, deren studentische Mitglieder nicht damit einverstanden sein werden die aus QSL-Mitteln finanzierten Stellen zu entfristen.
  • Da die Situation der Befristungen gerade bei LfbAs ein sehr schwieriges Thema ist, setzt sich die Hochschulleitung dafür ein diese Personen zu unterstützen, nach Kräften zusätzlich zur Lehre auf die Promotion oder andere Qualifikation hin zu arbeiten (z.B. in Jahresgesprächen).

Kritik:

  • Eine Kollegin störte sich an der Argumentation, dass es einen Interessenkonflikt zwischen Studis und Entfristung gäbe hinsichtlich der Verwendung der (QSL-) Mittel – dies ist eine bloße Behauptung, die nicht auf Tatsachen beruht. Schließliche haben auch Studierende Interesse an langfristigen Arbeitsverträgen derer, die sie betreuen und unterrichten!
  • Die Qualifikationsanteile von LfbAs sind meist sehr gering bemessen, ansonsten wäre die Abdeckung der hohen Lehrdeputate kaum möglich. Für die Erreichung eines akademischen Qualifikationsziels gibt es oftmals keinerlei Vereinbarungen oder konkrete Pläne, weshalb eine (wissenschaftliche) Weiterqualifizierung de facto nicht stattfinden kann.

Aussage des Präsidiums: Als öffentlich-rechtliche Einrichtung folgt die Uni Kassel einem anderen Personalrecht im Vergleich zu privaten Unternehmen, und es ist nicht möglich Menschen zu entlassen, weil die Finanzierung nicht mehr ausreicht oder weil weniger Studierende eingeschrieben werden.

Kritik:

  • Es kann rechtlich entfristet werden!
  • Auch entfristete Stellen können betriebsbedingt gekündigt werden, wenn also tatsächlich mal keine neuen Projektgelder oder keine öffentliche Finanzierung nachkommt, kann eine Stelle auch beendet werden – das Risiko ist also längst nicht so untragbar wie oftmals suggeriert
Habilstellen vs.akademische Oberratsstellen
  • Frau Prof Dr. Ute Clemente: das WissZVG gibt vor, Personen auf Habilitationsstellen, die vom Land finanziert werden, nach 6 Jahren zu entlassen.

Kritik: Das stimmt nicht, im WissZVG steht, dass man auch entfristet einstellen kann. Zudem sind die Stellen aus Landesmitteln finanziert, also besteht eine nachhaltige Finanzierung.

3. Verhandlungen auf Landesebene (Verdi)

  • Die größten Bremser bei den Verhandlungen auf Landesebene sind die Hochschulen selbst. Bei den Tarifverhandlungen waren es Kolleg*innen aus den Hochschulleitungen hessischer Hochschulen (z.B. Uni Marburg)
  • Grundlage des Problems ist auch die Ökonomisierung der Hochschulen
  • Die Hochschulen müssen sich dafür einsetzen, dass der Hochschulpakt 2025 den Hochschulen genügend Geld zur Verfügung stellt, um das Personal vernünftig und entfristet zu bezahlen.
  • Es braucht Vereinbarungen auf Hochschulebene und auf Landesebene.

4. Schlussfolgerungen

4.1 Finanzierung

  • QSL-Mittel sind keine befristeten Mittel – es sind Landesmittel, die Planungssicherheit haben, die gibt es jedes Jahr wieder vom Land Hessen. Sie sollen zukünftig in vollen Höhe in die Grundfinanzierung der Hochschulen einfließen (Koalitionsvertrag Hessen, 2018, S. 186)
  • “Die erhöhte Grundfinanzierung wird es den hessischen Hochschulen ermöglichen, mehr wissenschaftliches Personal zu beschäftigen und befristet eingestelltes Personal entfristen zu können. […] Der Anteil von Kurzzeit- und Kettenbefristungen soll deshalb so weit wie möglich begrenzt werden. Auf Seiten der Beschäftigten sollen Stellen für Daueraufgaben auch als Dauerstellen ausgestaltet werden.” (Koalitionsvertrag Hessen, 2018, S. 187)
  • Mittel aus dem Qualitätspakt Lehre (QPL) sind Mittel die vom Bund und Land in einem Wettbewerbsverfahren den Hochschulen alle 4-5 Jahre zur Verfügung gestellt wurden. Der Koalitionsvertrag der Bundesregierung erwähnt die Verstetigung der Mittel (Koalitionsvertrag, 2018, S. 32) – sieht also bei einer guten Entwicklungsplanung und Strategie eine dauerhafte Finanzierung vor. Verbleibendes Risiko soll aber die Hochschule tragen statt sie auf die Beschäftigten abzuwälzen.

4.2 Reformuniversität und Fürsorgepflicht des Arbeitgebers

In der Tradition der Reformuniversität, besteht jetzt die Chance für das Präsidium an diese Bewegung der Innovation anzuschließen, und Veränderungen mutig anzugehen. Damit könnte die Universität Kassel zur führenden Akteurin in einem Wandel an deutschen Hochschulen werden, in der die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers bei der Personalplanung im Vordergrund steht und damit gute Arbeitsbedingungen für gute Lehre und Forschung geschaffen werden.

 

 

 

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