Neu: Uni Kassel Unbefristet Podcast! „10 Fragen zum Thema Zielvereinbarung“

Uni Kassel Unbefristet in neuen Gefilden mit unserem ersten Podcast: In zehn Fragen klären wir, warum Befristungen eigentlich so ein Problem sind, warum wir deswegen eine umfassende und verbindliche Regelung zu Entfristungen für alle Mitarbeiter*innengruppen fordern und was das mit den Zielvereinbarungen zu tun hat, die nun zwischen den Hessischen Universitäten und dem Land Hessen verhandelt werden. Hier geht es zum Podcast (ca. 25 Minuten).

Damit es nicht nur beim Zuhören bleibt, laden wir euch zudem am 27.Oktober um 16 Uhr zu einem Treffen ein (mehr Infos folgen bald), bei dem wir Ideen vorstellen wollen, wie wir uns einmischen können, an diesen Ideen weiterstricken, sie erweitern und ihre Umsetzung anschieben.

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Für alle, die lieber lesen als hören, gibt es hier auch das gesamte Skript zur Audiovariante.

10 Fragen zum Thema ‘Zielvereinbarung’

Herzlich willkommen zu unserem Audiobeitrag, bei dem es wieder einmal um das Thema ‘Befristung an der Hochschule’ gehen wird, genauer noch um die Zielvereinbarung zwischen der Universität Kassel und dem Land Hessen. Wir werden im folgenden zehn Fragen zu diesem Themenkomplex diskutieren.

Ich bin Norma Tiedemann, arbeite seit 2017 an der Universität Kassel im Fachgebiet Politische Theorie auf einer halben Landesstelle, die neben der Gremienarbeit, Mitarbeit an Projekten des Fachgebiets und der Lehre auch die Arbeit an meiner Qualifikationsarbeit, also der Promotion umfasst.

Ich spreche heute mit Alexander und Simone, die beide genauso wie ich in der Beschäftigten-Initiative Uni Kassel Unbefristet aktiv sind. Mögt ihr euch beide auch einmal kurz vorstellen, bevor wir das Gespräch beginnen?

Ich heiße Alexander Gallas, bin wissenschaftlicher Mitarbeiter auf einer Landesstelle im Fachbereich Gesellschaftswissenschaften und arbeitete an einer Habilitationsschrift, in der ich mich mit Klassenverhältnissen und Streiks befasse. Ich mache nicht nur bei Uni Kassel Unbefristet mit, sondern vertrete auch zusammen mit Norma die Interessen des Mittelbaus in unserem Fachbereichsrat. Ich bin 44 Jahre alt, habe zwei Kinder im Schulalter und hatte sicher schon über ein Dutzend Arbeitsverträge an verschiedenen Hochschulen, von denen kein einziger unbefristet war.

Ich heiße Simone Claar, leite zur Zeit eine drittmittelfinanzierte Nachwuchsgruppe, die am Fachbereich Gesellschaftswissenschaften angesiedelt ist. Wir befassen uns mit der politischen Ökonomie von Energiewendeprozessen in Afrika, und ich selbst mit grünem Kapitalismus in Afrika. Während meiner Promotionsphase an der Uni Frankfurt war ich u.a. im Fachbereichs- und Personalrat. Zurzeit bin ich vor allem ehrenamtlich in der Gewerkschaft für Erziehung und Wissenschaft im Hochschulbereich aktiv, u.a. im Referat Hochschule und Forschung der GEW Hessen. Bisher waren alle meine Arbeitsverträge befristet, allerdings zweimal mit langfristigen Perspektiven (3+2 und 4+1). Mittlerweile habe ich eine einjährige Tochter.

1.Was ist Uni Kassel Unbefristet, und warum sind Befristungen ein so großes Problem?

An der Uni Kassel sind über 90 Prozent der wissenschaftlichen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen befristet. Auch im technisch-administrativen Personal gibt es immer mehr Arbeitsverträge, die befristet sind. Für uns ist das ein großes Problem – eine mittelfristige Lebensplanung ist nicht möglich. Viele von uns sind seit Jahren oder Jahrzehnten an Hochschulen beschäftigt, machen mit viel Energie und Leidenschaft unsere Arbeit in Lehre, Forschung und Verwaltung, und leben in ständiger Unsicherheit, weil unsere Verträge ablaufen. Und viele von uns pendeln oder ziehen von einem Hochschulstandort zum nächsten, weil es nicht möglich ist, eine Daueranstellung zu finden. Diese Unsicherheit betrifft natürlich nicht nur uns als Individuen, sondern all die Menschen, die uns nahe stehen – unsere Partnerinnen und Partner, unsere Kinder, weitere Familienmitglieder, unsere Freundinnen und Freunde.

In der jetzigen Situation, in der wir auf eine tiefe Wirtschaftskrise zusteuern, verschärft sich das Problem. Viele Kolleginnen und Kollegen haben die Sorge, dass es im Hochschulbereich in den nächsten Jahren zu Kürzungen und Stellenabbau kommen wird – und damit ist die Sorge vor Arbeitslosigkeit verbunden.

Und natürlich betrifft Befristung die Universität als Ganzes: Studierenden fehlen kontinuierliche Ansprechpartnerinnen, Festangestellte müssen sich immer wieder auf neue Kolleginnen und Kollegen einstellen und diese anlernen, und ganz viel Wissen und Expertise geht verloren, weil die Leute die kommen und dann spätestens nach ein paar Jahren wieder gehen. Simone, sagst Du noch etwas zu Uni Kassel unbefristet?

Wir haben 2017 die Initiative Uni Kassel Unbefristet gegründet, die sich für die umfassende Entfristung von Arbeitsverhältnissen an unserer Hochschule einsetzt. Wir kommen aus verschiedenen Fachbereichen, und die meisten von uns gehören dem wissenschaftlich-künstlerischen und dem technisch-administrativen Personal an. Einige von uns promovieren auch mit Stipendien. Die beiden Gewerkschaften GEW und ver.di unterstützen unsere Aktivitäten, und wir arbeiten eng mit anderen Akteuren zusammen, die sich für gute Arbeit an unserer Uni stark machen – dem Personalrat, der Hilfskräfteinitiative, dem AStA, den Vertretern des Mittelbaus und der Administrativ-Technisch Beschäftigten im Senat. Was uns sehr freut ist, dass es inzwischen an anderen Hochschulen ähnliche Initiativen gibt, z.B. Uni Göttingen unbefristet und Darmstadt unbefristet.

Zuletzt haben wir als Uni Kassel Unbefristet eine Petition gestartet, die sich an die Landesregierung und die Hochschulleitung richtete – mit der Forderung nach einer umfassenden und überprüfbaren Vereinbarung zur deutlichen Reduzierung der Befristungen. Bis heute haben fast 900 Angestellte die Petition unterschrieben. Eine sehr große Zahl der Beschäftigten sieht in Befristungen als ein massives Problem und fordert ein Umdenken bei den Entscheidungsträgerinnen und -trägern ein.

Die Unileitung ist nicht zur offiziellen Übergabe der Unterschriften am 21. Juli erschienen und ignoriert damit weiterhin die Sorgen ihrer Beschäftigten. Gleichzeitig redet sie in letzter Zeit sehr viel von Profilbildung und davon, dass unsere Uni das Thema ‘Nachhaltigkeit’ in den Mittelpunkt rücken sollte. Schön und gut. Aber wir müssen unsere Hochschulleitung daran erinnern, dass das Nachhaltigkeitsziel acht der Vereinten Nationen ‘gute Arbeit’ ist – und dass der Befristungsirrsinn im Hochschulbereich nichts mit guter Arbeit zu tun hat. Die Uni Kassel kann sich nur dann glaubwürdig als Nachhaltigkeitsuni darstellen, wenn die Hochschulleitung die UN-Nachhaltigkeitsziele in ihrer eigenen Arbeit ernst nimmt.

 

2. Ihr habt die Wirtschaftskrise ja schon erwähnt. Ist es nicht schwierig, in einer solchen Situation Entfristung zu fordern?

In der Krise zeigt sich, wie wichtig eine gut finanzierte, stabile öffentliche Infrastruktur in diversen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens ist – im Pflegesektor, in Krankenhäusern, aber eben auch in der Bildung, also an den Schulen und Hochschulen. Dort wird gesellschaftlich notwendige Arbeit geleistet und wir werden diese Strukturen auch in zehn, 20 oder 50 Jahren noch brauchen. Die Pandemie macht deutlich, dass Wissenschaft systemrelevant ist und Leben rettet, und – angesichts um sich greifender Verschwörungsmythen und ‘Fake News’ – wird deutlich wie wichtig Hochschulbildung ist.

Viele Bereiche der privaten Wirtschaft befinden sich seit langem auf dem Weg in eine Krise. Die Pandemie hat nur beschleunigt, was sich bereits angedeutet hat. Zeit, gerade jetzt krisensichere öffentliche Institutionen aufzubauen, die unabhängig von privatwirtschaftlichen Konjunkturen funktionieren. Zeit, die Arbeitsbedingungen in diesen Bereichen zu verbessern und Zeit, auch die Gestaltungsmöglichkeiten der Beschäftigten zu stärken. Da sehr viele der befristeten Stellen an Hochschulen aus Landesmitteln finanziert werden, ist es möglich, diese mehr oder weniger kostenneutral in Dauerstellen umzuwandeln.

Außerdem ist es immer wieder wichtig zu betonen, dass wir uns in einem sehr finanzstarkem Land befinden. Eine solidarische Finanzierung der Folgen der Corona-Pandemie ist möglich und notwendig. Das Krisenmanagement darf auf keinen Fall zu Lasten von Versorgung, Pflege, Bildung usw. gehen.

3. Warum ist es wichtig, sich jetzt mit der Zielvereinbarung zwischen Hochschule und Land zu befassen?

Das Wort ‘Zielvereinbarung’ klingt zunächst nach dem staubtrockenen Vokabular der Hochschulbürokratie. Faktisch geht es aber um die wichtigste Weichenstellung für die Entwicklung der Universität in den nächsten Jahren. Von ihr hängt in erheblichen Maße ab, wie die Arbeitsverhältnisse in Kassel in Zukunft gestaltet werden. Deshalb ist es wichtig, dass wir uns jetzt mit diesem Thema befassen.

Der Hessische Hochschulpakt wurde im März 2020 beschlossen und gilt ab kommendem Jahr, also ab 2021. Er regelt die Finanzierung der hessischen Hochschulen in den nächsten Jahren und sieht eine beträchtliche, dauerhafte Erhöhung der Finanzmittel der hessischen Universitäten vor. Zu den Details vielleicht später mehr… Was zunächst wichtig ist: Von der Umsetzung des Hochschulpakts an den einzelnen Universitäten hängt ab, in welchen Bereichen was für Stellen geschaffen werden. Der Hochschulpakt sieht ausdrücklich vor, dass Dauerstellen im Mittelbau geschaffen sollen – aber ob und in welchem Maße das wirklich passiert, hängt von seiner genauen Umsetzung vor Ort ab.

Die Umsetzungspläne der einzelnen Hochschulen werden in sogenannten Zielvereinbarungen mit dem Land festgehalten. Bis Mitte nächsten Jahres soll es zu einem Abschluss kommen. Die ersten Entwürfe werden nun vorbereitet und diskutiert. Jetzt ist also der richtige Moment, um sich in diese Debatten einzumischen.

Der Präsident der Universität Kassel greift das Thema sogar in seinem Newsletter vom 24.Juli auf. Er unterstreicht darin, dass es nun eine neue und verlässlichere Finanzierungsgrundlage gibt und kündigt an, auch Dauerstellen einrichten zu wollen. Bisher geht es dabei aber nur um ein paar wenige Stellen in der Verwaltung und ein paar Lehrkräfte für besondere Aufgaben.

Diese wurden ursprünglich als Notlösung eingerichtet, um den hohen Lehrbedarf bei steigenden Studierendenzahlen aufzufangen. Sie sind mit einem extrem hohen Lehrdeputat versehen und lassen keine Zeit für Forschung, Gremienarbeit und dergleichen. So begrüßenswert es für die Kolleg*innen ist, dass einige wenige Stellen entfristet werden, müssen wir doch unsere Kritik an diesen Herzinfarktjobs stets wiederholen. Eine nachhaltige Personalstruktur lässt sich mit ihnen nicht erreichen. Der Präsident spricht von attraktiven Arbeitsverhältnissen, doch viele LfBAs berichten uns von extremer Überarbeitung, gerade auch jetzt bei der plötzlichen Corona-bedingten Umstellung auf digitale Lehre.

Die Hochschulleitung hat  im Übrigen immer wieder festgehalten, dass sie an einer Entfristung von promovierten wissenschaftlichen Beschäftigten nicht interessiert ist. Damit wird der deutsche Sonderweg verteidigt, dass eine Daueranstellung an einer Hochschule für Wissenschaftlerinnen nur über die Habilitation und die Berufung auf eine Professur möglich ist. Die Zahl der ausgeschriebenen Professuren ist aber viel zu klein. Auf jeden erstberufenen Professor – im Normalfall immer noch ein Mann – kommen fünf Leute mit neu abgeschlossener Habilitation. Faktisch zwingt dieses Arrangement die meisten Betroffenen – die oft Ende dreißig bis Mitte vierzig sind, und von denen viele Kinder haben – zu sehr späten und schwierigen Berufswechseln. Oder es führt in die Arbeitslosigkeit.

4. Was ist eine Zielvereinbarung genau, also was steht da drin? Und wer vereinbart sie mit wem?

Eine Zielvereinbarung zwischen Land und Hochschule kann unter anderem Kennzahlen für die Erhöhung von Dauerstellen festlegen.

Sie werden zwischen den Hochschulpräsidien und der hessischen Landesregierung, also dem zuständigen Ministerium abgeschlossen.

5. Wie verbindlich ist eine Zielvereinbarung?

Bisher gab es bei solchen Vereinbarungen keine Konsequenzen, wenn die Ziele nicht eingehalten wurden. Wenn es um die Schaffung guter Beschäftigungsverhältnisse geht, wäre es aus unserer Perspektive wünschenswert, dass es finanzielle Sanktionen bei Nichterreichung von Zielen gibt – oder einen positiven Anreiz, zum Beispiel die Bereitstellung von zusätzlichen Finanzmitteln, wenn Ziele erfüllt worden sind.

6. Können im Rahmen einer Zielvereinbarung Entfristungsvereinbarungen getroffen werden?

Generell geht es in einer Zielvereinbarung um viele unterschiedliche Themen, unter anderem um die Profilbildung der Universität und um bestehende und zukünftige Vorhaben in Forschung und Lehre.

Im Hochschulpakt ist einer der Schwerpunkte die Verbesserung der Beschäftigungsbedingungen. Die Hochschulen, die den Pakt auch unterzeichnet haben, sichern zu, die erhöhte finanzielle Sicherheit unter anderem auch für mehr unbefristete Beschäftigungsverhältnisse zu nutzen. Ziel ist, dass Daueraufgaben von dauerhaft Beschäftigten erfüllt werden. Außerdem beschreibt der Hochschulpakt ausdrücklich, dass – Zitat – “neue  Personalkategorien  erprobt  werden [sollen],  die  den Nachwuchswissenschaftlerinnen  und -wissenschaftlern  sowie -künstlerinnen  und -künstlern  verlässliche  Perspektiven  eröffnen.  Hierzu  gehören  auch  unbefristete  Beschäftigungsverhältnisse  in  Forschung,  künstlerischer  Praxis  und  Lehre  neben  der Professur.”

In der letzten Zielvereinbarung der Universität Kassel mit dem Land aus dem Jahr 2016 steht zum Beispiel konkret, dass man versucht einen Stellenaufwuchs im Mittelbau um mindestens 10% zu schaffen – nur um sich dem Bundesdurchschnitt bei der Personalausstattung anzugleichen. Alles, was danach noch kommt, bleibt äußerst vage, spricht aber das Thema Entfristung an – man wolle “[i]n diesem Kontext […] auch die Einrichtung von mehr vollen Stellen und mehr Stellen mit höherem Be­schäftigungsanteil sowie von mehr unbefristet besetzten Stellen für Dauerfunktionen […] prü­fen”. Die Zielvereinbarungen sind also bereits in den letzten Jahren ein Dokument gewesen, in dem die Universität der Frage von Arbeitsverträgen Aufmerksamkeit schenkt – wenn auch völlig unzureichend, wenn sie gerade mal einen möglichen “Prüfauftrag” an sich selbst erteilt.

Wichtig ist, dass rechtlich möglich ist, in eine Zielvereinbarung verbindliche Kennzahlen zur Schaffung unbefristeter Stellen aufzunehmen. Ob dazu der politische Wille besteht, steht auf einem anderen Blatt.

7. Was fordert Uni Kassel Unbefristet genau?

Wir haben im Rahmen unserer Arbeit immer wieder Forderungen an das Land und die Uni aufgestellt. Ein paar von Ihnen lauten:

  • Steigerung des Anteils unbefristeter Beschäftigung im akademischen Mittelbau von etwa 15% auf 50% (innerhalb von zwei Jahren)! Keine Befristung nach der Promotion, sondern dauerhafte Stellen unterhalb der Professur (innerhalb von fünf Jahren)!
  • Entfristung aller technisch-administrativen Beschäftigten mit Daueraufgaben unabhängig von der Finanzierung!
  • Entfristung aller Drittmittelbeschäftigten, die Daueraufgaben ausüben!
  • Schaffung von zusätzlichem, unbefristeten Personal zur Bewältigung des derzeitigen Digitalisierungsschubs!
  • Abschluss eines Tarifvertrags für studentische Hilfskräfte!

8. Was können wir tun, damit die Zielvereinbarung im Sinne von Beschäftigten und Studierenden gestaltet wird?

Grundsätzlich gilt – als Hochschulmitglieder haben wir die Möglichkeit, Einfluss auf hochschulpolitische Prozesse zu nehmen. Als Beschäftigte haben wir das grundgesetztlich verankerte Recht auf Koalitionsfreiheit, also das Recht darauf, uns in Gewerkschaften zu organisieren und uns kollektiv für bessere Arbeitsbedingungen einzusetzen.

Für die Zielvereinbarung bedeutet das:

Erstens – wir können unsere Stimmen erheben. Im Rahmen der Hochschulpolitik zum Beispiel in Gremien wie den Fachbereichsräten. Sofern wir Mitglieder von Parteien und Gewerkschaften sind, natürlich auch dort. Wir müssen unsere Einschätzungen, Sorgen und Forderungen mit unseren Kolleginnen und Kollegen diskutieren und auch öffentlich machen – zum Beispiel über Social Media oder bei hochschulpolitischen Veranstaltungen.

Zweitens fänden wir es toll, wenn Ihr uns kontaktiert und bei uns mitmacht. Abonniert unseren Newsletter unter unikasselunbefristet PUNKT com SLASH kontakt und schreibt uns eine E-Mail unter unikasselunbefristet AT posteo PUNKT de. Außerdem können wir Euch allen ans Herz legen, Mitglied einer der beiden Gewerkschaften zu werden, die auf dem Campus aktiv sind, also der GEW oder der ver.di.

Drittens möchten wir Euch herzlich einladen – zu einem Treffen auf Zoom, bei dem wir die Entwicklung einer Kampagne zur Verankerung der Entfristungsforderung in der Zielvereinbarung diskutieren. Den Termin findet ihr auf unserer Website oder im Newsletter.

9. Wie funktioniert das denn nun eigentlich alles mit der Finanzierung der Hochschulen? 

Okay, Ihr habt ganz schön lange durchgehalten, was uns natürlich freut. Es wird jetzt noch mal ein bisschen trocken. Aber es ist hilfreich zum Verständnis des Problemkomplex ‘Zielvereinbarung’, sich noch einmal vor Augen zu führen, wie die Finanzierung der Hochschulen in Hessen funktioniert, und welche Rolle die Bundesebene und der Hessische Hochschulpakt dabei spielen.

Bildung ist in Deutschland eigentlich Ländersache, und das betrifft auch die dauerhafte Finanzierung der Universitäten und Hochschulen für angewandte Wissenschaften beziehungsweise Fachhochschulen. Eine langfristige Finanzierung von Hochschulen durch den Bund wurde lange Zeit durch das Grundgesetz untersagt. Im Jahr 2014 wurde dieses Verbot durch die Änderung von Artikel 91b des Grundgesetzes aufgehoben.

Mit Hilfe von Hochschulpakten hat die Bundesebene bereits vor der Grundgesetzänderung Hochschulen finanziell unter die Arme gegriffen. Diese waren jedoch stets befristet. Seit 2019 ist der Bund jedoch – wie im Koalitionsvertrag der Regierung Merkel festgeschrieben – in die Dauerfinanzierung der Hochschulen eingestiegen. Im Sommer letzten Jahres wurde ein entsprechendes Vertragswerk zwischen Bund und Ländern beschlossen –  der “Zukunftsvertrag Studium und Lehre stärken”. Ab 2021 sollen danach 1,88 Milliarden Euro, ab 2024 dauerhaft 2,05 Milliarden Euro jährlich vom Bund an die Hochschulen fließen – Mittel, die der Stärkung der Hochschullehre dienen sollen. Das Geld wird an die Länder unter gewissen Maßgaben weitergereicht, letztlich haben diese aber weiterhin eine recht große Autonomie in der Verwendung – das haben sich die Landesregierungen erstritten.

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung wäre durchaus bereit gewesen, das Geld an Kriterien zu knüpfen, zum Beispiel die Reduzierung von befristeter Beschäftigung. Das konnte aber nicht durchgesetzt werden. Nun müssen wir auf der Landes- und Hochschulebene schauen, was genau mit den Geldern passiert. Die Länder haben dem Bund gegenüber Verpflichtungserklärungen abgegeben, die genauer beschreiben, welche Ziele in einem bestimmten Zeitraum erreicht werden sollen; die Hochschulen schließen mit den Landesregierungen Zielvereinbarungen ab. Bisher gab es unseres Wissens keine Sanktionen bei Nichteinhaltung durch die Hochschulen.

In Hessen bilden die Mittel aus dem Bundespakt einen Teil des Hessischen Hochschulpaktes. Der Hessische Hochschulpakt ist ein Programm, das seit 2002 alle fünf Jahre vom Land Hessen aufgelegt wird, und dass die gesamte Finanzierung der hessischen Hochschulen über den fraglichen Zeitraum regelt. Am 11. März 2020 haben Ministerpräsident Volker Bouffier, Wissenschaftsministerin Angela Dorn-Rancke und der damalige Finanzminister Dr. Thomas Schäfer den neuen Hessischen Hochschulpakt beschlossen. Dieser gilt von 2021-2025, erhöht die Finanzmittel der Hochschulen und garantiert diese dauerhaft.

Das Land stellt den Hochschulen damit insgesamt über die Laufzeit des neuen Pakts eine Summe von gut 11,2 Milliarden Euro für ihre Aufgaben bereit. Der Bund jährlich kommt für ca. 150-170 Millionen Euro dieser Gesamtsumme auf. Der Hessische Hochschulpakt zieht mehrere Budgets zusammen, um den Sockel für die Finanzierung der einzelnen Hochschulen zu festigen. Statt einzelner, zweckgebundener Töpfe haben die Hochschulen nun also einen größeren Spielraum in der Mittelverwendung. Zudem wächst dieser Sockel jedes Jahr um vier Prozent, und das über Tarif- und Kostensteigerungen hinaus.

10. Wie hängt das mit der Zielvereinbarung zusammen?

Die Zielvereinbarungen legen wiederum fest, mit welchen konkreten Ziel- und Zeitangaben die Umsetzung des Hessischen Hochschulpakts an den einzelnen Hochschulen erfolgen soll. Die Hochschulen skizzieren ihr geplantes Vorgehen in verschiedenen Bereichen – z.B. ihre Forschungsschwerpunkte für die Förderperiode, oder wie sie Studienanfänger*innen unterstützen den Übergang zwischen Schule und Universität zu meistern. Aber auch das Thema Beschäftigungsverhältnisse kommt in den Zielvereinbarungen vor.

Dieses Mal scheint das Land einen Systemwechsel mit Blick auf die Zielvereinbarungen umzusetzen: Statt den bisher erfolgten schwammigen Absichtserklärungen wolle man zu überprüfbaren Kennzahlen übergehen und damit die Hochschulen auch verpflichten ihre selbst gesetzten Ziele ernst zu nehmen.

Gerade deshalb kommt der Zielvereinbarung so eine wichtige Bedeutung zu, und deshalb müssen wir Einfluss auf ihre Ausgestaltung nehmen!

Abspann

Einfluss nehmen und sich einmischen sind die richtigen Stichworte! Denn natürlich wollen wir nicht nur informieren, sondern wir wollen als Uni Kassel Unbefristet, als Beschäftigte dieser Uni etwas verändern. Wir sind über 3.000 Mitarbeiter*innen, die Uni ist ein großer Betrieb und dessen Funktionieren hängt grundlegend von den Beschäftigten ab. Kollektiv wollen wir als Uni Kassel Unbefristet Verbesserungen erreichen und freuen uns über jede und jeden, die mitmacht – schickt den Link zu diesem Gespräch euren Kolleg*innen, vernetzt euch, tretet einer Gewerkschaft bei, fragt in Gremiensitzungen nach, lasst nicht locker! Und macht auch gerne bei uns mit, wie bereits gesagt.

Vielen Dank euch beiden für eure Zeit und die Einsichten in das wichtige, aber manchmal schwer zu durchschauende Thema Hochschulfinanzierung und Zielvereinbarung.

Danke allen fürs Zuhören und hoffentlich bis ganz bald!

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