Bilder: Maren Kirchhoff
Am Morgen des 23.Oktober begrüßten Vertreter*innen der Initiative Uni Kassel Unbefristet die neu gewählten Mitglieder des Senats der Universität Kassel. Auf der Tagesordnung der ersten Sitzung stand unter anderem die Beratung über eine von der Hochschulleitung vorgelegte freiwillige Selbsterklärung, eine sogenannte Richtlinie, über den Umgang mit befristeten Beschäftigungsverhältnissen. „Über 90% des wissenschaftlichen Personals arbeitet mit befristeten Verträgen, oftmals mit Laufzeiten von unter einem Jahr. Und auch bei den Angestellten in der Verwaltung, dem Wissenschaftsmanagement und den technischen Bereichen wirken sich sachgrundlose Befristungen, Befristungen trotz Daueraufgaben, Kettenverträge und unsichere Aufstockungen negativ auf das Leben und die Arbeit der Betroffenen aus“, erklärt Norma Tiedemann von der Beschäftigten-Initiative Uni Kassel Unbefristet.
Entgegen dem deutlichen Votum der Beschäftigten beim „Entfristungsentscheid“ auf der außerordentlichen Personalversammlung im Juni 2019 für eine umfassende, verbindliche und überprüfbare Regelung zur Beendigung des Befristungsunwesens, ist mit der Richtlinie eine schwammige und unambitionierte Richtung eingeschlagen worden. Norma Tiedemann kommentiert: „Da die Senatsklausur nicht hochschulöffentlich ist, können wir nur hoffen, dass die Senatsmitglieder ihrer Verantwortung der Kontrolle der Hochschulleitung und gegenüber den Beschäftigten gerecht geworden sind und sich für eine echte Verbesserung der Arbeitsbedingungen einsetzen“. Die Initiative lehnt nach ausführlicher Auseinandersetzung mit den Bestimmungen der freiwilligen Erklärung die Verabschiedung dieser ab und macht sich stark für eine Regelung, die alle Beschäftigtengruppen umfasst und mit einem klaren Zeitplan und konkreten Zielvorgaben den Beschäftigten der Universität eine sichere Zukunftsplanung und vernünftige Arbeitsbedingungen ermöglicht. Dies steht auch im Einklang mit Bestrebungen auf Landesebene einen „Kodex für gute Arbeit in der Wissenschaft“ zu verabschieden.
Unter diesem Link kann eine ausführliche Kommentierung der Richtlinie durch Unikasselunbefristet eingesehen werden: https://unikasselunbefristet.com/2019/10/01/ausfuehrliche-kommentierung-der-richtlinie-ge30-b-die-befristungsrichtlinie-der-hochschulleitung/