Erster Entwurf einer „Befristungsrichtlinie“ der Hochschulleitung liegt vor

Eine Richtlinie der Hochschulleitung – als ihre Antwort auf das Befristungsproblem an unserer Uni – kündigte das Präsidium lange an. Seit kurzem existiert nun ein erster entsprechender „Entwurf einer Richtlinie für Beschäftigungsverhältnisse an der Universität Kassel …“. (hier findet ihr die pdf)

Dieser wird hier veröffentlicht, um dem grundsätzlichen Informationsbedürfnis vieler Uni-Angestellter bei einem Thema nachzukommen, das die allermeisten von ihnen direkt oder indirekt betrifft. Der Entwurf und die dazugehörigen Erläuterungen legen erstmals schriftlich und zusammenhängend dar, wie die Hochschulleitung das Befristungsproblem wahrnimmt, wie sie mit ihm grundsätzlich umzugehen gedenkt und inwiefern sie Gegenmaßnahmen plant.

Um es vorwegzunehmen, wir stimmen mit der Hochschulleitung darin überein, ihren Entwurf in Kurzform bezeichnenderweise ‚Befristungsrichtlinie‘ zu nennen (siehe Erläuterungen). Ein mutiger und planvoller Schritt in Richtung Entfristung ist sie trotz minimaler Verbesserungen, etwa bei bestimmten Stellenumfängen und -laufzeiten, nämlich nicht. Für diese kleinsten Verbesserungen bedarf es keiner groß angelegten Richtlinie.

Wesentliche Bereiche des Befristungsunwesens bleiben ausgeklammert oder werden in ihrem Bestand sogar gerechtfertigt (z.B. Drittmittelbeschäftigte, Postdocs). Hinsichtlich der Qualifikationsziele wird ausdrücklich sogar darauf hingewiesen, dass nicht nur Promotionen und Habilitationen „Qualifikationen“ seien. Abgesehen davon, dass wir meinen, die Arbeit an der Habilitation rechtfertigt keine Befristung, werden in der Richtlinie implizit auch Tätigkeiten als Qualifikationen gefasst – und damit besonders kurze Vertragslaufzeiten gerechtfertigt – , die andernorts schlicht unter zu sammelnder Berufserfahrung fallen und auf entfristeten Stellen erbracht werden.

Der Entwurf bleibt sowohl in seinen Zielen als auch in seiner Zielerreichungsstrategie vage und unverbindlich, zugleich wird die bisherige Befristungspraxis weiter legitimiert und fortgesetzt. Wo er doch einmal Ziele zur Beendigung von Befristung enthält (z.B. bei sachgrundlosen Befristungen oder bei nicht weiter definierten „Daueraufgaben“), werden diese umgehend durch zahlreiche Ausnahmemöglichkeiten relativiert. Die Überprüfung der Zielerreichung soll praktischerweise durch die Hochschulleitung – in Gestalt der Personalabteilung – selbst erfolgen. Eine mögliche Rolle der Beschäftigten oder des Personalrats ist darin nicht vorgesehen.

Der Richtlinienentwurf der Hochschulleitung gibt einen Eindruck davon, was in Sachen Entfristung an unserer Uni passiert, wenn wir, die Beschäftigten, unsere diesbezüglichen Interessen nicht gemeinsam formulieren und durchsetzen. Die Veröffentlichung des Entwurfs ist somit auch für die inhaltliche Vorbereitung der Uni-Angestellten auf den Entfristungsentscheid am 26.6.19 unabdingbar. Denn eines steht nun fest: Am 26. Juni stimmen die Beschäftigten inhaltlich über einen klaren Gegenentwurf zur vorliegenden Richtlinie der Hochschulleitung ab. Der vorgebrachte Antrag unserer Initiative bezieht sich auf den vom Personalrat und uns ausgearbeiteten Maßnahmenkatalog, und er fordert eine umfassende, verbindliche, konkrete und durch uns Beschäftigte überprüfbare Entfristungsregelung – aus unserer Sicht eine der Tragweite des Befristungsproblems an unserer Uni angemessene Antwort.

Mehr Informationen zum Entfristungsentscheid sind hier zu finden.

 

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