Antrag der Beschäftigten auf der Personalversammlung an den Personalrat

Der § 47 des Hessischen Personalvertretungsgesetzes (HPVG) sieht folgendes vor:

„Die Personalversammlung kann dem Personalrat Anträge unterbreiten und zu seinen Beschlüssen Stellung nehmen.“

Daher wollen wir bei der kommenden Personalversammlung am Mittwoch, 26.06. von 8-10 Uhr folgenden Antrag zur Abstimmung stellen:

„Die Beschäftigten der Personalversammlung fordern den Personalrat auf, mit der Hochschulleitung eine Vereinbarung zur Beendigung des Befristungsunwesens an der Uni Kassel zu realisieren. Folgende Bedingungen sind zu erfüllen:

  • Der Verhandlungsverlauf muss transparent und für die Beschäftigten nachvollziehbar sein.
  • Die Beschäftigten müssen über geeignete Formate in die Verhandlungen einbezogen werden.
  • Die Vereinbarung muss verbindlich und konkret sein.
  • Der Vereinbarung liegt der vorliegende Maßnahmenkatalog zu Grunde. Dies gilt insbesondere für alle Regelungen zu Entfristungsfragen und Stellenzuschnitten.
  • Die Umsetzung der Vereinbarung muss durch Monitoringprozesse überprüft werden.“

den gesamten Maßnahmenkatalog gibt es hier als pdf

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