Der § 47 des Hessischen Personalvertretungsgesetzes (HPVG) sieht folgendes vor:
„Die Personalversammlung kann dem Personalrat Anträge unterbreiten und zu seinen Beschlüssen Stellung nehmen.“
Daher wollen wir bei der kommenden Personalversammlung am Mittwoch, 26.06. von 8-10 Uhr folgenden Antrag zur Abstimmung stellen:
„Die Beschäftigten der Personalversammlung fordern den Personalrat auf, mit der Hochschulleitung eine Vereinbarung zur Beendigung des Befristungsunwesens an der Uni Kassel zu realisieren. Folgende Bedingungen sind zu erfüllen:
- Der Verhandlungsverlauf muss transparent und für die Beschäftigten nachvollziehbar sein.
- Die Beschäftigten müssen über geeignete Formate in die Verhandlungen einbezogen werden.
- Die Vereinbarung muss verbindlich und konkret sein.
- Der Vereinbarung liegt der vorliegende Maßnahmenkatalog zu Grunde. Dies gilt insbesondere für alle Regelungen zu Entfristungsfragen und Stellenzuschnitten.
- Die Umsetzung der Vereinbarung muss durch Monitoringprozesse überprüft werden.“