Wir veröffentlichen hiermit eine Antwort von Nina Eisenhardt, Sprecherin der Grünen für Hochschule und Wissenschaft im Landtag Hessen, mit Zahlen zur Befristungssituation der Lehrkräfte für besondere Aufgaben (LfbA) an der Universität Kassel:
„Vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich der Befristungssituation an der Universität Kassel. Lassen Sie mich auch meinen Dank und Respekt für Ihr Engagement für gute Arbeitsbedingungen an der Universität Kassel zum Ausdruck bringen.
Lehrkräfte für besondere Aufgaben tragen einen wichtigen Teil zu guter Lehre an hessischen Hochschulen bei. Die Arbeitsverhältnisse in dieser Personalkategorie sind nicht generell, sondern nur beim Vorliegen der arbeitsrechtlichen Voraussetzungen befristet, sie decken sogar vornehmlich reguläre Lehre ab. Der Anteil befristeter Arbeitsverhältnisse in dieser Personalkategorie schwankt zum Stichtag 01.12.2017 zwischen 10 und 83 Prozent an den einzelnen Hochschulen ohne Dienstherreneigenschaft; in Kassel beträgt er 68 Prozent. An der Universität Kassel sind Lehrkräfte für besondere Aufgaben im Umfang von 141 VZÄ beschäftigt.
An der Universität Kassel sind 59 VZÄ der Lehrkräfte für besondere Aufgaben (LfbA) aus Mitteln des sog. Hochschulpakt (HSP) 2020 finanziert; dieser Wert liegt über den Werten anderer Hochschulen. Der hohe Anteil befristeter Beschäftigter in der Personalkategorie der LfbA dürfte deshalb darauf zurückzuführen sein, dass in Kassel besonders viele LfbA aus den befristet bereitstehenden Mitteln des HSP 2020 finanziert werden. Hierzu ist jedoch anzumerken, dass dies nicht zwingend ist, sondern im Gegenteil 50% der HSP 2020-Mittel für unbefristetes Personal verwendet werden dürfen. Damit sind im Grundsatz die rechtlichen und tatsächlichen Rahmenbedingungen für Lehre durch unbefristet Beschäftigte gegeben.
Die GRÜNE Fraktion im Hessischen Landtag ist der Ansicht, dass Daueraufgaben grundsätzlich auch von Dauerstellen wahrgenommen werden sollen. Diese Position ist auch im Koalitionsvertrag festgehalten und wir haben mit unserem Koalitionspartner vereinbart, dass wir dafür auch mehr Planungssicherheit für die Hochschulen im neuen Hochschulpakt schaffen. Bereits im Hochschulpakt 2016-2020 wurden Dauerstellenkonzepte, selbstverpflichtende Vereinbarungen und Leitlinien entwickelt und umgesetzt. Ich bin zuversichtlich, dass wir gemeinsam mit der Universität Kassel auf Grundlage des neuen Hochschulpakts den Prozess der Reduktion befristeter Beschäftigungsverhältnisse fortsetzen können.
Ich freue mich auf die weitere Zusammenarbeit
Mit freundlichen Grüßen
Nina Eisenhardt“
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